In Übereinstimmung mit Artikel 10 des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Handel (LSSICE) werden nachfolgend die Identifikationsdaten des Unternehmens Ego Excursions SOCIEDAD LIMITADA aufgeführt, das im Handelsregister von Lanzarote, Band 517, Blatt 134, Eintrag 1, mit der Blattnummer IL-12838 eingetragen ist.
Firmendaten:
Firmenname: Ego Excursions S.L.
Firmensitz: Camino el Meson, 49, 35571, Macher
Steuernummer: B76178201
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Bedingungen für die geführten Twizy Tour Routen mit der Firma Ego Excursions S.L.
1. - Der Teilnehmer muss sich im Klaren darüber sein, dass im Falle eines Unfalls und die Ursache des Unfalls in der Missachtung der unten aufgeführten Regeln und Anweisungen liegt, das organisierende Unternehmen nicht für die vom Teilnehmer verursachten Schäden haftet, sei es an Privatbesitz, Dritten oder dem Teilnehmer selbst.
2. - Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Teilnehmer Schadensersatz für den unsachgemäßen Gebrauch der Firmenfahrzeuge und für mögliche dadurch verursachte Schäden zu verlangen.
3. - Der Kunde nimmt freiwillig und aus eigenem Entschluss an dieser Aktivität teil.
4. - Das organisierende Unternehmen verfügt über die notwendigen Versicherungen, um diese Aktivität durchzuführen, einschließlich Haftpflichtversicherung und Verkehrshaftpflicht. Diese Versicherungen greifen nur, wenn die Anweisungen dieses Handbuchs befolgt werden.
5. - Den Anweisungen des Guides ist jederzeit strikt Folge zu leisten.
6. - Die Nichteinhaltung der vorherigen Regel kann den sofortigen Abbruch der Aktivität zur Folge haben, ohne dass dies notwendigerweise zur Rückerstattung des gezahlten Betrags für eines der Mitglieder der Exkursion führt.
7. - Bevor die Exkursion beginnt, gibt der Guide eine ausführliche Erklärung zu den Fahrzeugkontrollen und deren Nutzung. Die Exkursion beginnt erst, wenn alle Teilnehmer diese Konzepte verstanden haben.
8. - Um diese Aktivität durchzuführen, ist es notwendig, großen Respekt vor der Natur und den Wegen, auf denen wir fahren, zu zeigen. Das bedeutet, dass wir auf den angegebenen Wegen bleiben, nicht abseits der Straßen fahren und keine unnötigen Schäden verursachen.
9. - Der Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass es sich nicht um einen Wettbewerb handelt, sondern um eine sportliche Tour. Das bedeutet, dass wir auf einfachen Wegen beginnen, die es den Teilnehmern ermöglichen, das Fahrzeug kennenzulernen und sich daran zu gewöhnen. Je nach Fortschritt der Teilnehmer wird der Guide die Exkursion auf die für ihr Niveau am besten geeigneten Strecken führen und gegebenenfalls einige Stopps einlegen, um die wunderbare Umgebung zu genießen und/oder eine Pause einzulegen.
10. - Jeglicher Abfall, der bei einem Stopp entlang der Route entsteht, einschließlich Papier, jegliche Art von Verpackungen, Wasserflaschen und sogar Zigarettenstummel, darf nicht auf den Boden geworfen werden. Wir befinden uns in der Natur und müssen sie so gut wie möglich respektieren; deshalb müssen sie mit uns zurückkehren.
11. - Um diese Aktivität durchzuführen, müssen die Teilnehmer im Voraus den Betrag für die Exkursion bezahlt haben und ihren B1-Führerschein mitbringen.
12. - Der Teilnehmer muss das von der Organisation bereitgestellte Material für die Durchführung der Aktivität jederzeit pfleglich behandeln. Wenn absichtliche Beschädigungen festgestellt werden, trägt der Verantwortliche die Kosten.
13. - Der Guide wird die Reihenfolge des Fahrens basierend auf der Anpassung der Teilnehmer an das Fahrzeug festlegen. Diese Reihenfolge dient dazu, einen reibungsloseren Gruppenfluss zu gewährleisten, wobei das Tempo vom Teilnehmer mit den größten Anpassungsschwierigkeiten bestimmt wird. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar. Überholen ist ebenfalls verboten, da es ein Risiko für den Rest der Gruppe darstellen kann. Jegliche rücksichtslosen Fahrpraktiken, wie z. B. das Driften, sind strengstens untersagt. Wenn die Guides gewalttätiges Fahren eines Gruppenmitglieds beobachten, haben sie das Recht, die Route ohne Rückerstattung abzubrechen.
14. - Es ist ebenso wichtig, den vom Guide angegebenen Sicherheitsabstand einzuhalten, um Unfälle und unnötige Kollisionen zu vermeiden.
15. - Diese Aktivität wird als Abenteuersport betrachtet und bringt als solche immer ein gewisses Risiko mit sich. Da jeder Teilnehmer ein eigenes Fahrzeug fährt, liegt die Verantwortung für den Betrieb ausschließlich bei ihm selbst, und jeder Fahrer ist verpflichtet, mit größter Vorsicht zu fahren.
16. - Es ist strengstens verboten, unsere Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol und/oder jeglicher Art von Drogen oder Psychopharmaka zu fahren. Personen, die Medikamente einnehmen, die ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen könnten, müssen dies den Organisatoren vor der Exkursion mitteilen.
17. - Das Überholen, Fahren nebeneinander, das Verlassen übermäßiger Abstände, um plötzlich zu beschleunigen, das Nichteinhalten von Sicherheitsabständen, das Driften und jegliches Verhalten, das zu rücksichtsloser Fahrweise führen könnte, sind strengstens verboten. Auch Schotterstraßen sind öffentliche Straßen. Die Fahrer müssen ihre Hände am Lenkrad/Lenker und ihre Füße jederzeit auf den Fußrasten halten. Besondere Aufmerksamkeit ist möglichen Ablenkungen durch das Beobachten der Landschaft während der Fahrt zu widmen, da dies zu Unfällen mit schweren Folgen führen kann. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Route nach Ermessen der Guides zu unterbrechen, falls die Regeln nicht eingehalten werden.
STORNIERUNGSRICHTLINIE
Der Kunde hat Anspruch auf eine Rückerstattung, sofern die Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Servicedatum erfolgt. Stornierungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus vorgenommen werden, haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.